Spesenbetrug - Wirtschaftsdetektei Onusseit

Wirtschaftsdetektei Onusseit ermittelt mit Wirtschaftsdetektiv bei Spesenbetrug


Mit unserem Wirtschaftsdetektiv, bieten wir als Wirtschaftsdetektei Onusseit unseren Kunden seriöse und diskrete Observationen, Ermittlungen und Recherchen im gewerblichen Bereich in Hannover an.

Telefonische Erstberatung
Tel.: 0511 12 27 75 48

Handy: 0177 83 54 808

Spesenbetrug ist ein Arbeitsrechtsverstoß. Der Arbeitgeber kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung einleiten. Zu der Frage, ob eine fristlose Kündigung wirklich gerechtfertigt ist, gibt es von den Gerichten noch keine Grundsatzentscheidung. Hohe Gerichtskosten können durch Abmahnungen und ordentliche Kündigungen vermieden werden. Abrechnungsbetrug bei Spesen ist aber nicht unbedingt ein Straftatbestand. Denn Betrug nach § 263 StGB setzt Vorsatz voraus. In Einzelfällen kann es sich zum Beispiel um Nachlässigkeit handeln. Vorsatz kann jedoch unterstellt werden, wenn immer wieder falsche Abrechnungen eingereicht werden.

Fälschliche Abrechnung von Taxirechnungen. Wirtschaftsdetektei deckt auf

Wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise unternimmt, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der entstehenden Kosten. Die Spesen decken hierbei den Bereich der Verpflegung ab. Es wird die Differenz der gewöhnlichen Verpflegung am Arbeitsplatz und der tatsächlichen Kosten für Essen und Trinken herangezogen. Das Wort Spesen kommt aus dem Lateinischen spesa und kann auch Speisen bedeuten.

Spesenbetrug? Wirtschaftsdetektive der Detektei Onusseit ermitteln diskret und gerichtsverwertbar

Die Spesen werden dem Mitarbeiter steuerfrei erstatte, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschritten werden. 

Werden Spesen aus Versehen nicht korrekt abgerechnet, so liegt Fahrlässigkeit vor. Wer jedoch denkt, er könne bei seiner Abrechnung ein wenig zu seinem Vorteil schummeln, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich hier um den Tatbestand des Betruges handelt.

Typische Spesenbetrugsfälle:

  • Absetzen von Taxikosten, die nicht wegen der Dienstreise, aus unternehmerischen Gründen oder durch den reisenden Mitarbeiter angefallen sind.
  • Darf der Reisende die Kilometer selber angeben, so werden diese oftmals wissentlich nach oben korrigiert.
  • Bei den Speisen und Getränken wird häufig über die Stränge geschlagen. Hier müsste der Mitarbeiter eigentlich den Differenzbetrag zwischen dem Tagessatz und den tatsächlichen Ausgaben tragen.

Das zeichnet uns als ermittelnde Wirtschaftsdetektei Onusseit bei Spesenbetrug aus:

  1. schnelle und termingerechte Auftragsbearbeitung durch unsere Wirtschaftsdetektive
  2. Kein Callcenter / Direktverbindung zu unseren Wirtschaftsdetektiven
  3. Umfangreiche Beratung und Betreuung durch unseren Detektiv
  4. Keine versteckten Kosten
  5. Diskret
  6. Anpassungsfähig
  7. Leistungsstark
  8. bundesweit im Einsatz
  9. Hoher Qualitätsstandard von unserer Wirtschaftsdetektei an Mitarbeiter und angebotenen Produkten
  10. Praxiserfahrene Wirtschaftsdetektive

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