Mit unserem Wirtschaftsdetektiv, bieten wir als Wirtschaftsdetektei Onusseit unseren Kunden seriöse und diskrete Observationen, Ermittlungen und Recherchen im gewerblichen Bereich in Hannover an.
Telefonische Erstberatung
Tel.: 0511 12 27 75 48
Handy: 0177 83 54 808
Spesenbetrug ist ein Arbeitsrechtsverstoß. Der Arbeitgeber kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung einleiten. Zu der Frage, ob eine fristlose Kündigung wirklich gerechtfertigt ist, gibt es von den Gerichten noch keine Grundsatzentscheidung. Hohe Gerichtskosten können durch Abmahnungen und ordentliche Kündigungen vermieden werden. Abrechnungsbetrug bei Spesen ist aber nicht unbedingt ein Straftatbestand. Denn Betrug nach § 263 StGB setzt Vorsatz voraus. In Einzelfällen kann es sich zum Beispiel um Nachlässigkeit handeln. Vorsatz kann jedoch unterstellt werden, wenn immer wieder falsche Abrechnungen eingereicht werden.
Wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise unternimmt, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der entstehenden Kosten. Die Spesen decken hierbei den Bereich der Verpflegung ab. Es wird die Differenz der gewöhnlichen Verpflegung am Arbeitsplatz und der tatsächlichen Kosten für Essen und Trinken herangezogen. Das Wort Spesen kommt aus dem Lateinischen spesa und kann auch Speisen bedeuten.
Die Spesen werden dem Mitarbeiter steuerfrei erstatte, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschritten werden.
Werden Spesen aus Versehen nicht korrekt abgerechnet, so liegt Fahrlässigkeit vor. Wer jedoch denkt, er könne bei seiner Abrechnung ein wenig zu seinem Vorteil schummeln, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass es sich hier um den Tatbestand des Betruges handelt.
Typische Spesenbetrugsfälle:
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