§ 263 Abs. 1 StGB enthält die strafrechtliche Definition eines Betruges. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
Wenn Sie nach dem Lesen der Definition immer noch nicht wissen, was ein Betrug ist, muss Sie das nicht verwundern. Der Tatbestand des Betruges gilt weithin als verfehlt, da es letztlich sehr schwer ist, diese Norm nach dem konkreten Wortlaut anzuwenden.
Neben der strafrechtlichen Sanktion macht sich der Täter, dem Geschädigten zivilrechtlich gem. § 823 BGB i.V.m. § 263 StGB aus unerlaubter Handlung schadensersatzpflichtig.
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